Villa Vierpfoten Vertragsbedingungen (AGB)


Stand 01. Juli 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Villa Vierpfoten

  1. Vertragsbeginn / Vertragsende

Der Vertrag beginnt mit der Aufnahme des Hundes in die Pension am vereinbarten Aufnahmetag. Der Vertrag endet am letzten Tag der vereinbarten Aufnahmedauer mit der Rückgabe des Hundes. Mit der Abgabe des Tieres versichert der Besitzer, dass er der Eigentümer des Hundes ist. Bitte beachten: Neukunden müssen am Abgabetag des Hundes einen gültigen Personalausweis vorlegen.

  1. Öffnungszeiten (Bring -und Abholzeiten)

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag
07:00 – 09:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr

samstags-, sonn- und feiertags: nach Absprache

Die Öffnungszeiten gelten sowohl für die Aufnahme als auch für die Ausgabe der zu betreuenden Hunde. Davon abweichende Zeiten sind nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache möglich.

Mit der Anerkennung dieser Vertragsbestimmungen erklärt sich der Besitzer verpflichtet, seinen Hund am vereinbarten Abholtag pünktlich zum Termin abzuholen.Sollte es zu einer Überschreitung der vereinbarten Aufenthaltsdauer oder einer Nichtabholung des Hundes kommen, so trägt der Besitzer die Kosten in Höhe von50,00 € pro Tag für den weiteren Aufenthalt. Sollte der Hund nicht innerhalb von 14 Tage nach dem vereinbarten Pensionsablauf abgeholt werden, so geht er in das Eigentum des Betreuers über. Dieser kann in diesem Fall das Tier einem Tierheim oder einer anderen Pension zuführen.

  1. Betreuungskosten / Stornierung

Die Betreuungskosten der Hundepension betragen 38,50 € pro Tag, der Ankunfts- und Abholtag werden mit berechnet.

Futter (Trockenfutter) kann auf Wunsch dazu gebucht werden und kostet 3,00 € pro Tag.

Die Betreuungskosten der Hundetagesstätte betragen 22,50 € pro Tag.

An gesetzlichen Feiertagen erheben wir einen Zuschlag in Höhe von 5,00 €.

Die Gebühr wird bei der Abholung fällig und ist am Abholtag in bar zu bezahlen.

Stornierungen müssen telefonisch oder schriftlich per E-Mail oder per Post erfolgen und sind erst wirksam, wenn sie durch die „Villa Vierpfoten“ bestätigt wurden.

Bei Stornierung vom 14. bis zum 7. Tag vor Beginn der Unterbringung wird der halbe Gesamtbetrag des gebuchten Unterbringungszeitraumes fällig.

Ab dem 7. Tag wird der volle Gesamtbetrag fällig.

Bei Abholung des Hundes vor dem vereinbarten Termin, wird der gebuchte Zeitraum voll berechnet.

  1. Ausstattung des Hundes

Bitte bringen Sie für Ihren Hund ein gutsitzendes Halsband (kein Geschirr, kein Zug- oder Kettenhalsband) und eine Leine mit. Wir übernehmen keine Haftung, wenn der Hund sich aus einem zu lockeren Halsband herauszieht und daraus Schäden entstehen. Wenn ihr Hund sein eigenes Futter bekommt, dann bitte in einem geschlossenen Behältnis entsprechend den Tagen des Aufenthaltes. Ihr Hund fühlt sich bei uns in der „Villa Vierpfoten“ wohler, wenn Sie ihm seine gewohnte Deckeund/oder seinen Hundekorb mitbringen. Bitte verzichten Sie auf das Mitbringen von Betten, Kissen oder Decken mit Feder- oder Daunenfüllung.

  1. Gesundheit

Wir beherbergen nur Hunde, für die ein gültiger Impfpass vorgelegt wird. Dieser muss auch den Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung sowie der Zwingerhustenimpfung beinhalten.

Zudem ist ein aktueller Floh -und Zeckenschutz Voraussetzung für die Beherbergung des Hundes. Im Interesse unserer anderen vierbeinigen Gäste muss selbstverständlich auch Ihr Hund frei von ansteckenden Erkrankungen sein. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Eigentümer des Hundes die dadurch entstehenden Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde. Für die Sonderbehandlung des Hundes berechnen wir für die Quarantäneunterbringung zusätzlich 20,00 € pro Tag.

Sollte die Aufnahme des Hundes aufgrund einer der o.g. Gründe abgelehnt werden, so gelten die angegebenen Stornierungskosten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kranke oder pflegebedürftige Hunde grundsätzlich nicht in unsere Betreuung aufgenommen werden können.

Sollte der Hund während des Aufenthaltes erkranken oder sich verletzen, dass ein Tierarztbesuch notwendig ist, stimmt die Halterin / der Halter einer tierärztlichen Behandlung bis zu einer Höhe von 300,00 € uneingeschränkt zu. Die Tierarztwahl wird der „Villa Vierpfoten“ überlassen. Im Falle einer höher zu erwartenden Rechnung setzen wir uns mit dem Besitzer in Verbindung. Sollte dieser nicht zu erreichen sein, wird die Behandlung ohne weitere Zustimmung des Besitzers im notwendigen Maße durchgeführt. Die Kosten sind im vollen Umfang von dem Besitzer zu tragen.

Sollte der Hund während des Aufenthaltes physisch oder psychisch auffällig werden, behalten wir uns das Recht vor, die Betreuung zum Wohle des Hundes abzubrechen.

Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass in den o.g. Fällen ein Ansprechpartner/Notfallkontakt zu erreichen ist, der den Hund ggf. abholt. Die Unterbringungskosten müssen für den vollständig gebuchten Zeitraum getragen werden.

  1. 6. Läufige Hündinnen

Läufige Hündinnen werden in der „Villa Vierpfoten“ nicht beherbergt. Sollte eine Hündin während des Aufenthaltes läufig werden, so haftet die „Villa Vierpfoten“ nicht für die Folgen, wenn die Hündin gedeckt werden sollte. Außerdem wird pro Tag der Läufigkeit eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,00 € pro Tag erhoben, da durch die Läufigkeit für die „Villa Vierpfoten“ ein erheblicher Mehraufwand in der Gruppenhaltung entsteht.

  1. Gruppenhaltung / Verträglichkeit

In der „Villa Vierpfoten“ verzichten wir gänzlich auf die Zwingerhaltung. Ihr Hund ist hier Mitglied in einer Hundegruppe und darf mit uns und anderen Hunden im Haus leben.

Wir schauen sorgfältig, welche Hunde zusammen in der Gruppe gehalten werden können. Dennoch ist es nicht auszuschließen, dass Hunde in Auseinandersetzungen geraten und dabei verletzt werden können. Für daraus möglich entstehende Schäden haftet die „Villa Vierpfoten“ nicht. In diesem Fall kommen die jeweiligen Besitzer für die Schäden am eigenen Hund auf. Insbesondere haftet die „Villa Vierpfoten“ nicht für Verletzungen, die durch normales Hundeverhalten wie Spielen, Springen, Rennen etc. entstehen.

Bei Hunden, die ein Aggressionsverhalten zeigen, welches die gefahrlose Führung durch den Betreuer unmöglich macht, ihn oder weitere Personen sowie andere Hunde gefährdet, ist der Betreuer berechtigt, die Pensionsunterbringung abzubrechen. In diesem Fall wird der Besitzer unverzüglich informiert und ist verpflichtet das Tier umgehend abzuholen.

  1. Versicherung / Haftung

Besitzer: Mit der Anerkennung der Bedingungen dieses Vertrags erklärt der Besitzer des Hundes, dass von ihm eine Haftpflichtversicherung für das in unsere Betreuung gegebene Tier abgeschlossen wurde.

Villa Vierpfoten: Alle Schäden, die durch das alleinige Verschulden der Personen entstanden sind, die mit der Betreuung beauftragt wurden, werden über die Haftpflichtversicherung der Pensionsbetreiber abgewickelt.

Haftung für Spielzeuge, Schlafstätten, Decken etc.: Für die vom Hundebesitzer für die Dauer des Aufenthalts seines Hundes bereitgestellte Spielzeuge, Schlafstätten, Decken etc. übernehmen die Betreiber der Pension keine Haftung.

  1. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Amtsgerichts Papenburg als vereinbart.

  1. Allgemeines Bestimmungen

Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. In dem Fall, dass eine der vorgenannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein sollte, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung entspricht.